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   LG Düsseldorf, 29.11.2023 - 4a O 83/20   

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LG Düsseldorf, 29.11.2023 - 4a O 83/20 (https://dejure.org/2023,40610)
LG Düsseldorf, Entscheidung vom 29.11.2023 - 4a O 83/20 (https://dejure.org/2023,40610)
LG Düsseldorf, Entscheidung vom 29. November 2023 - 4a O 83/20 (https://dejure.org/2023,40610)
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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (3)

  • BGH, 13.06.2001 - V ZB 20/01

    Unrichtige Schreibweise bei Zustellung im Ausland

    Auszug aus LG Düsseldorf, 29.11.2023 - 4a O 83/20
    Jedoch macht eine unrichtige Schreibweise der ausländischen Adresse die Zustellung dann nicht unwirksam, wenn eine Verwechslungsgefahr nicht besteht (BGH, NJW-RR 2001, 1361; Zöller, ZPO, 34. Aufl. 2022, § 184 Rn. 15).

    Dies kann etwa der Fall sein, wenn Schreibfehler, die bei der Übertragung auf die zur Zustellung bestimmte maschinenschriftliche Ausfertigung unterlaufen, sich auf die Straßenbezeichnung innerhalb des korrekt angegebenen Zustellungsortes beschränken (BGH, NJW-RR 2001, 1361).

  • BGH, 29.05.2019 - I ZB 30/19

    Rechtsbeschwerde gegen die Vollstreckbarerklärung eines Schiedsspruchs; Fehlende

    Auszug aus LG Düsseldorf, 29.11.2023 - 4a O 83/20
    Bei der Entscheidung über die Einstellung steht dabei im Vordergrund, ob der durch die Einstellungsentscheidung zu sichernde Hauptrechtsbehelf überhaupt Aussicht auf Erfolg hat (BGH, BeckRS 2019, 11362 Rn. 5).
  • BGH, 15.01.2013 - VI ZR 100/12

    Zustellung eines Versäumnisurteils im Inland durch Aufgabe zur Post ist zulässig

    Auszug aus LG Düsseldorf, 29.11.2023 - 4a O 83/20
    Ist - wie hier - die Einspruchsfrist nicht gewahrt hat, muss der Einspruch gemäß § 341 Abs. 1 Satz 2 ZPO ohne Sachprüfung und ohne Rücksicht auf das ordnungsgemäße Zustandekommen des Versäumnisurteils verworfen werden (BGH Urt. v. 15.1.2013 - VI ZR 100/12, BeckRS 2013, 2731 Rn. 10).
  • OLG Düsseldorf, 14.03.2024 - 15 U 63/23
    Auf Antrag der Beklagten vom 29.02.2024 wird die Zwangsvollstreckung aus dem Versäumnisurteil der 4a Zivilkammer des Landgerichts Düsseldorf vom 21.02.2023 (Az. 4a O 83/20) einstweilen eingestellt.

    Die Zwangsvollstreckung aus dem Versäumnisurteil vom 21.02.2023 (Az. 4a O 83/20) ist gemäß §§ 719 Abs. 1 Satz 1, 707 Abs. 1 Satz 1 ZPO ohne Sicherheitsleistung einstweilen einzustellen.

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LG Düsseldorf, Entscheidung vom 21. Februar 2023 - 4a O 83/20 (https://dejure.org/2023,45632)
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